Leistungsbewertung im Schuljahr 2019/2020

Auf Grund einer befristeten Änderungsverordnung der APO SI ergeben sich für den Abschlussjahrgang in Kürze folgende Grundsätze:

  • In Deutsch, Mathematik und Englisch findet eine von der Lehrkraft gestellte Prüfungsarbeit statt. Die Leistung in dieser Arbeit fließt in die Abschlussnote ein. Eine Abweichungsprüfung gibt es nicht.
  • Die Noten am Ende der 10 beruhen in allen Fächern auf den Leistungen im gesamten Schuljahr (unter Einbeziehung der Zeugnisnote im 1. Halbjahr).
  • Den Schülerinnen und Schülern ist im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben.
  • Eine Nachprüfungsmöglichkeit ist gegeben: Eine Zulassung zu dieser findet statt, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe, auch in mehreren Fächern, erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erreichen. Eine Nachprüfung ist auch in Mathematik, Deutsch und Englisch möglich.

08.05.2020 B. Scholten